Kinder im digitalen Raum besser schützen Kinderschutz Schweiz fordert eine konsequente Plattformregulierung_3
Das Gesetz über digitale Dienste DSA erklärt Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Die Kommission wird anhand dieser Leitlinien die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes über digitale Dienste bewerten. Wie das Gesetz über digitale Dienste verfolgen die Leitlinien einen risikobasierten Ansatz und erkennen an, dass Online-Plattformen je nach Art, Größe, Zweck und Nutzerbasis unterschiedliche Arten von Risiken für Minderjährige darstellen können. Sie können auch die familienfreundliche Version der Leitlinien überprüfen. Juli 2025 hat die Kommission ihre Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste veröffentlicht, um ein sicheres Online-Erlebnis für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
Die Beiträge des Workshops fließen in die Ausarbeitung der Leitlinien für den Jugendschutz gemäß Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste ein. Die Diskussion betraf Themen im Zusammenhang mit kinderfreundlichen Meldemechanismen, Kindersicherung, der Anpassung algorithmischer Systeme und Empfehlungssysteme, den Auswirkungen von KI-generierten Bildern, Sicherheits- und Datenschutzstandardeinstellungen und der Moderation von Inhalten. Die gezielte öffentliche Konsultation zum Jugendschutz gemäß Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste lief vom 13. Sie ist die in Deutschland zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen des Digital Services Acts (DSA) zum Minderjährigenschutz, insbesondere Art. 28 DSA. Kinderschutz Schweiz fordert, dass der Bundesrat endlich konkrete Massnahmen im geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) verankert – und nicht weiter zögert.
Mittels pseudonymisierter Daten von Websitenutzern kann der Nutzerfluss analysiert und beurteilt werden. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchenden gesammelt und ausgewertet. In Umsetzung des Digital Services Act bereitet die Europäische Kommission die Erarbeitung von Leitlinien gemäß Art. 28 Absatz 4 vor. Juli, hat die Europäische Kommission die lang erwarteten Leitlinien gemäß Art. 28 (4) DSA veröffentlicht, die den Anbietern von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, helfen sollen, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen in ihren Diensten zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die im Rahmen der Aufforderung zur Stellungnahme eingegangenen Beiträge zu den Leitlinien für den Online-Schutz von Minderjährigen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zusammengefasst werden. Sie dienen als Bezugspunkt für die Überprüfung, ob Online-Plattformen, die es Minderjährigen ermöglichen, sie zu nutzen, die erforderlichen Standards erfüllen, und können die nationalen Regulierungsbehörden über ihre Durchsetzungsmaßnahmen informieren.
Studie zum Jugendmedienschutz Heute hat die EU-Kommission eine Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet eröffnet. Die EU-Kommission startet eine Sondierung zu Leitlinien, die den Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß dem Digital Services Act (DSA) stärken sollen. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und casino ohne schweizer lizenz die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen.
Die KOM hat auch über das Europäische Gremium für digitale Dienste und seine Arbeitsgruppe zum Jugendschutz mit den Koordinatoren für digitale Dienste zusammengearbeitet. Darüber hinaus enthält der Entwurf Moderationsverfahren für kindersichere Inhalte, kinderfreundliche Meldewege und Nutzerunterstützung für die interne Verwaltung der Online-Plattformen. Die Leitlinien zum Schutz von Jugendlichen gemäß Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste sehen etwa die Überprüfung des Alters von Nutzerinnen und Nutzern vor. Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem der Prozess und die Ergebnisse der mit Kindern und Jugendlichen organisierten Fokusgruppen zum Entwurf der Leitlinien der Kommission zum Jugendschutz im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zusammengefasst werden.
Die Kommission veranstaltete einen Workshop, um Beiträge zu den Leitlinien für den Jugendschutz nach dem Gesetz über digitale Dienste zu sammeln. Mit den neuen Vorschriften, die mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführt wurden, soll eine fairere und sicherere Online-Welt geschaffen werden. Sind Sie neugierig, wie die EU Sie online schützt?
Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). In der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) können wir auf jahrelange Erfahrung zur Überprüfung von strukturellen Vorsorgemaßnahmen zurückgreifen. Für den strukturellen Online-Schutz Minderjähriger in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zuständige Behörde. Dank deutscher Verhandlung konnte ein starker Kinder- und Jugendschutz in Artikel 28 Absatz 1 DSA verankert werden. Die Verbesserung und Stärkung des Schutzes der europäischen Grundrechte und insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eines der wichtigsten Ziele des DSA.
Professionelle Unterstützung durch Auskunftserteilung, Erstberatung und/oder gezielte Weiterleitung an spezialisierte Stellen zur Sicherstellung einer weitergehenden Betreuung. Die Helpline ist die zentrale Ansprechstelle für Teilnehmende, Leitende und Bezugspersonen der J+M Angebote sowie Junge Talente Musik bei (digitaler) sexualisierter Gewalt, Mobbing und anderen Grenzverletzungen. Die Helpline von Kinderschutz Schweiz ist die zentrale Ansprechstelle für Fragen rund um den Kindesschutz.
Laut Regierung prüft man derzeit, ob die von Google entwickelte Open-Source-Technologie mit „Zero-Knowledge Proof“ – Bestandteil des EU-Prototyps – eingesetzt wird oder ob man auf eine souveräne nationale Lösung zurückgreift. Gleichzeitig gestattete die Kommission den Mitgliedstaaten, eine sogenannte „digitale Volljährigkeit“ einzuführen – etwa durch ein generelles Verbot sozialer Medien für Kinder unter einem bestimmten Alter oder durch die Verpflichtung zur elterlichen Zustimmung. Dazu gehören auch Plattformen, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, aber dennoch minderjährige Nutzer haben, z.
Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien verbindlich vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige gemäß dem DSA umzusetzen haben. Das Recht der Teilhabe an Medien ergibt sich aus der Regelung in Art. 17 der UN-Kinderrechtskonvention, die in das Jugendschutzgesetz integriert wurde, und umfasst auch Social Media. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Die EU und insbesondere Deutschland scheinen jedoch einen anderen Ansatz als ein generelles Verbot zu verfolgen. Das bedeutet, dass wenn die Nutzung von Social Media die datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erfordert, es in Deutschland bereits jetzt zwingend der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf.
Die Anwendung nutzt die digitalen IDs der Eltern, um Social-Media-Zugriffe ihrer Kinder zu genehmigen oder abzulehnen. Mit der Teilnahme an der Pilotphase will Spanien insbesondere die Interoperabilität mit nationalen Systemen prüfen. Plattformen, die Inhalte für Erwachsene wie Pornografie oder extreme Gewaltdarstellungen hosten, sind gesetzlich verpflichtet, „wirksame“ Altersverifikationsmechanismen oder Elternkontrollen bereitzustellen, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Seit dieser Woche müssen große in Irland ansässige Video-Plattformen – darunter Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Tumblr, Udemy, X und YouTube – gemäß dem nationalen Online-Sicherheitskodex Alterskontrollen und/oder Elternaufsichtssysteme einführen.
Bei pflichtwidrigem Vertreterhandeln stehen dem Vertreter aber im Innenverhältnis Ansprüche (insbesondere Schadensersatz gemäß § 280 I BGB) und Rechte (z. B. Kündigungsrecht) gegen den Vertreter zu. Die neuen Regelungen lassen bedauerlicherweise viele Fragen offen, so dass, wie bereits auch schon bei vergangenen Reformen, die Gerichte gefragt sind, die gesetzlichen Vorgaben zu präzisieren. Ebenso greift der Schutz des Minderjährigen in dem Fall, in welchem die Gewährung des Schadensersatzes darauf hinausläuft, dass die Wertungen des Minderjährigenschutzes gemäß den §§ 106 ff. Unser langjähriges Engagement, Kinder online zu unterstützen, zu stärken und zu respektieren, spiegelt sich in der Strategie “Better Internet for Kids” und im Gesetz über digitale Dienste wider. Oktober veranstaltete die Kommission einen Multi-Stakeholder-Workshop, um Beiträge zu den Leitlinien für den Jugendschutz nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu sammeln.